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Verfahrensrecht

VwGH: Revision iZm Normbedenken

Normbedenken gegen generelle Rechtsvorschriften vor dem VwGH können nicht als grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen werden

26. 08. 2018
Gesetze:   Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Normbedenken, grundsätzliche Rechtsfrage

 
GZ Ra 2018/05/0168, 26.06.2018
 
VwGH: Wenn die Revision ausführt, dass die vom Gemeinderat am 10. Dezember 2015 beschlossene Verordnung wegen bereits früher beschlossener Verordnungen für Neuplanungsgebiete rechtswidrig sei, so geht sie damit - abgesehen davon, dass Normbedenken gegen generelle Rechtsvorschriften nach der ständigen hg Judikatur keine grundsätzliche Rechtsfragen begründen können - nicht auf die Beurteilung des VwG ein, dass diese Verordnung im vorliegenden Fall nicht präjudiziell sei, sondern auf die genannte Verordnung der Oö Landesregierung abzustellen sei.
 
 

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