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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Zur Frage, ob der Kläger – er verfügt über eine„Niederlassungsbewilligung – Angehöriger“ nach § 47 Abs 3 NAG – zum Kreis der nach dem BPGG anspruchsberechtigten Personen zu zählen ist, indem er als „Familienangehöriger“ gem § 47 Abs 2 NAG österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt ist (§ 3a Abs 2 Z 4 lit d BPGG)

Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht

14. 08. 2018
Gesetze:   § 3a BPGG, § 47 NAG
Schlagworte: Pflegegeld, Niederlassungsbewilligung Angehöriger, Familienangehöriger

 
GZ 10 ObS 51/18z, 23.05.2018
 
OGH: Mangels planwidriger Unvollständigkeit kommt eine analoge Ausdehnung des § 3a Abs 2 Z 4 BPGG auf Personen, die lediglich über einen Aufenthaltstitel nach § 47 Abs 3 NAG verfügen, nicht in Betracht.
 
 

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