Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden
GZ 13 Os 52/18y, 27.06.2018
OGH: Das Recht des Verteidigers, die Aussage zu verweigern, darf nicht durch die Vernehmung des bei einer vertraulichen Besprechung anwesenden Übersetzungsbeistands umgangen werden.