Wenngleich ein Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG auf Verlangen eines Betroffenen iSd Abs 6 leg cit ausgelöst wird, ist dieses von Amts wegen durchzuführen
GZ Ra 2017/07/0125, 21.06.2018
VwGH: Die Umschreibung des Auftrags zur Beseitigung einer Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a iVm Abs 6 WRG und die Schaffung der dafür notwendigen sachverhaltsmäßigen Grundlagen fallen in die amtswegig wahrzunehmende Aufgabe der Verwaltungsbehörde bzw des VwG. Wenngleich ein Verfahren nach § 138 Abs 1 lit a WRG auf Verlangen eines Betroffenen iSd Abs 6 leg cit ausgelöst wird, ist dieses von Amts wegen durchzuführen.