Es besteht keinesfalls eine Verpflichtung des VwG zur Aussetzung von Verfahren im Hinblick auf die Anhängigkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Vorabentscheidungsersuchens
GZ Ra 2018/19/0011, 28.06.2018
VwGH: Es besteht keinesfalls eine Verpflichtung des VwG zur Aussetzung von Verfahren im Hinblick auf die Anhängigkeit eines in einem anderen Verfahren eingeholten Vorabentscheidungsersuchens.