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VwGH: WRG – bewilligungspflichtiges Vorhaben und bestehende Rechte

Werden durch ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben bestehende Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG betroffen, dann ist die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung - vom Fall der Einräumung von Zwangsrechten abgesehen - nur zulässig, wenn der Inhaber des betroffenen bestehenden Rechtes dem Eingriff in sein Recht zustimmt

05. 08. 2018
Gesetze:   § 12 WRG
Schlagworte: Wasserrecht, bewilligungspflichtiges Vorhaben, bestehende Rechte

 
GZ Ra 2016/07/0071, 21.06.2018
 
VwGH: Werden durch ein wasserrechtlich bewilligungspflichtiges Vorhaben bestehende Rechte iSd § 12 Abs 2 WRG betroffen, dann ist die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung - vom Fall der Einräumung von Zwangsrechten abgesehen - nur zulässig, wenn der Inhaber des betroffenen bestehenden Rechtes dem Eingriff in sein Recht zustimmt.
 

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