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Strafrecht

OGH: Entschuldigender Notstand iSd § 10 StGB

Beim entschuldigenden Notstand muss die Notstandshandlung erforderlich, fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigend und darf nicht unangemessen sein

24. 07. 2018
Gesetze:   § 10 StGB
Schlagworte: Entschuldigender Notstand

 
GZ 15 Os 38/18d, 23.05.2018
 
OGH: Die Notstandshandlung muss beim rechtfertigenden Notstand das einzige Mittel zur Abwendung des Nachteils, beim entschuldigenden Notstand (§ 10 StGB) erforderlich, fremde Güter möglichst wenig beeinträchtigend und nicht unangemessen sein.
 
 

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