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Verfahrensrecht

OGH: Abgehen von Formulierung in den Feststellungen des Erstgerichts durch Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung

Von einer Formulierung in den Feststellungen des Ersturteils, die in Wahrheit eine (dislozierte) rechtliche Beurteilung darstellt, kann das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung abgehen

16. 07. 2018
Gesetze:   § 463 ZPO, § 488 ZPO, § 503 ZPO
Schlagworte: Berufungsverfahren, Verfahrensmangel, Abgehen von Feststellungen des Erstgerichts durch Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung

 
GZ 6 Ob 83/18a, 24.05.2018
 
OGH: Die Formulierung des Erstgerichts, wonach nicht festgestellt werden könne, dass dem Beklagten ein Nutzungsrecht oder ein Herausgabe- bzw Übereignungsanspruch zustehe, stellt in Wahrheit eine (dislozierte) rechtliche Beurteilung dar, sodass das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung davon abgehen konnte.
 
 

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