Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Beschluss - fehlerhaft - einen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG und eine Rechtsmittelbelehrung, dass die Revisionserhebung an sich möglich sei, enthält
GZ Ra 2017/19/0574, 03.05.2018
VwGH: Gegen einen bloß verfahrensleitenden Beschluss ist gem § 25a Abs 3 VwGG eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Beschluss - fehlerhaft - einen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG und eine Rechtsmittelbelehrung, dass die Revisionserhebung an sich möglich sei, enthält.