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Verfahrensrecht

VwGH: Gegen einen bloß verfahrensleitenden Beschluss ist gem § 25a Abs 3 VwGG eine abgesonderte Revision nicht zulässig

Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Beschluss - fehlerhaft - einen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG und eine Rechtsmittelbelehrung, dass die Revisionserhebung an sich möglich sei, enthält

15. 07. 2018
Gesetze:   § 25a VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, verfahrensleitender Beschluss, Rechtsmittelbelehrung

 
GZ Ra 2017/19/0574, 03.05.2018
 
VwGH: Gegen einen bloß verfahrensleitenden Beschluss ist gem § 25a Abs 3 VwGG eine abgesonderte Revision nicht zulässig. Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Beschluss - fehlerhaft - einen Ausspruch nach § 25a Abs 1 VwGG und eine Rechtsmittelbelehrung, dass die Revisionserhebung an sich möglich sei, enthält.
 
 

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