Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte auch unter dem Gesichtspunkt der Retorsionskritik nicht zu niveaulosen und beleidigenden Äußerungen und/oder zur Verbreiterung unwahrer Tatsachen berechtigt gewesen sei, bedarf keiner Korrektur durch gegenteilige Sachentscheidung
GZ 4 Ob 74/18p, 19.04.2018
OGH: Die (für § 7 UWG noch relevante) Wettbewerbsabsicht kann völlig in den Hintergrund treten oder ganz fehlen, wenn es zwischen zwei Medieninhabern zu weltanschaulichen Auseinandersetzungen kommt und jeder der Beteiligten die öffentliche Meinungsbildung in seinem Sinne zu beeinflussen sucht. Bei Auseinandersetzungen, die keine weltanschaulichen Themen, sondern den Mitbewerbern unmittelbar in seiner gewerblichen Tätigkeit betreffen, trifft das idR nicht zu. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, dass sich die Beklagte wegen ihrer bloß unsachlichen – auch im Rahmen einer Pressefehde von Art 10 EMRK nicht gedeckten – Beleidigungen nicht auf die aufgezeigte Judikatur zu sog „Pressefehden“ und die Förderung der öffentlichen Meinungsbildung berufen kann, ist keine unvertretbare Beurteilung dieser Frage des Einzelfalls.
Wenngleich sog „Retorsionskritik“ milder zu beurteilen ist, wenn keine unwahren Tatsachen verbreitet werden und sie sich in einem angemessenen Rahmen hält, sind nur sachliche Informationen über das Fehlverhalten eines Mitbewerbers erlaubt, ein darüber hinaus gehendes Anschwärzen ist unzulässig, zumal ein Hineinzerren persönlicher Verhältnisse des Mitbewerbers in den Wettbewerbskampf dem Sinn des Leistungswettbewerbs widerspricht. Ob eine Wettbewerbshandlung unter dem Gesichtspunkt der Abwehr erforderlich ist, lässt sich nur aufgrund einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls beurteilen. Die Beurteilung des Berufungsgerichts, dass die Beklagte auch unter dem Gesichtspunkt der Retorsionskritik nicht zu niveaulosen und beleidigenden Äußerungen und/oder zur Verbreiterung unwahrer Tatsachen berechtigt gewesen sei, bedarf keiner Korrektur durch gegenteilige Sachentscheidung.