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Verfahrensrecht

VwGH: Antrag auf Aufhebung der Anwaltspflicht iZm Revision

Die Anwaltspflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der revisionswerbenden Partei; für die vom Revisionswerber beantragte "Aufhebung der Anwaltspflicht" existiert keine gesetzliche Grundlage

08. 07. 2018
Gesetze:   § 24 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Anwaltspflicht

 
GZ Ra 2018/06/0031, 25.04.2018
 
VwGH: Gem § 24 Abs 2 erster Satz VwGG sind (ua) Revisionen durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt abzufassen und einzubringen (Anwaltspflicht). Die Anwaltspflicht besteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der revisionswerbenden Partei. Für die vom Revisionswerber beantragte "Aufhebung der Anwaltspflicht" existiert keine gesetzliche Grundlage.
 
 

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