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Verfahrensrecht

VwGH: Revisionslegitimation der Gemeinde iSd Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG iZm Verletzung im "Recht auf Selbstverwaltung"?

Eine Berufung auf Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG aus dem allgemeinen Titel des Rechts auf Selbstverwaltung scheidet aus

02. 07. 2018
Gesetze:   Art 133 B-VG, Art 119a B-VG
Schlagworte: Selbstverwaltung, Revisionslegitimation der Gemeinde, aufsichtsbehördliche Entscheidungen

 
GZ Ro 2015/06/0010, 25.04.2018
 
VwGH: Soweit sich die Gemeinde für ihre Revisionslegitimation auf Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG stützen und in diesem Zusammenhang eine Verletzung im "Recht auf Selbstverwaltung" geltend machen möchte, ist ihr entgegenzuhalten, dass die Gemeinde keineswegs aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts schlechthin in allen Belangen des eigenen Wirkungsbereiches auf der Grundlage des Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG das Recht der Anrufung des VwGH hätte. Diesfalls wäre nämlich die Normierung der Revisionslegitimation in Art 119a Abs 9 B-VG überflüssig, weil dann jede behauptete Verletzung im Recht auf Selbstverwaltung - daher auch eine solche durch aufsichtsbehördliche Entscheidungen - schon allein auf der Grundlage des Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG geltend gemacht werden könnte. Eine Berufung auf Art 133 Abs 6 Z 1 B-VG aus dem allgemeinen Titel des Rechts auf Selbstverwaltung scheidet somit aus.
 
 

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