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Verfahrensrecht

VwGH: Revisionsfrist iZm Antrag auf Verfahrenshilfe

Grundsätzlich beginnt gem § 26 Abs 3 VwGG die sechswöchige Revisionsfrist mit der Zustellung des hg Beschlusses, mit dem der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, an den Revisionswerber zu laufen

03. 06. 2018
Gesetze:   § 26 VwGG, § 61 VwGG
Schlagworte: Revisionsfrist, Verfahrenshilfe, Abweisung

 
GZ Ra 2017/07/0027, 28.03.2018
 
VwGH: Grundsätzlich beginnt gem § 26 Abs 3 VwGG die sechswöchige Revisionsfrist mit der Zustellung des hg Beschlusses, mit dem der Antrag auf Gewährung von Verfahrenshilfe abgewiesen wurde, an den Revisionswerber zu laufen.
 
 

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