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Verfahrensrecht

VwGH: Außerordentliche Revision – gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe iSd § 28 Abs 3 VwGG

Vermengt die Revision die Zulässigkeitsbegründung mit den Revisionsgründen, wird sie den Anforderungen an eine gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe nicht gerecht

03. 06. 2018
Gesetze:   § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Außerordentliche Revision, gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe

 
GZ Ra 2018/20/0094, 28.03.2018
 
VwGH: Die Revisionszulässigkeitsgründe sind in der Revision gesondert darzustellen (§ 28 Abs 3 VwGG). Die vorliegende Revision vermengt die Zulässigkeitsbegründung mit den Revisionsgründen. Damit wird sie den Anforderungen an eine gesonderte Darstellung der Zulässigkeitsgründe nicht gerecht.
 

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