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Wirtschaftsrecht

OGH: Der Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft tritt nur dann ein, wenn beide Voraussetzungen (Vermögenslosigkeit; Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch) kumulativ verwirklicht sind

20. 05. 2011
Gesetze: § 39 FBG
Schlagworte: Firmenbuch, Gesellschaft, Vermögenslosigkeit, Löschung, Parteifähigkeit

In seinem Beschluss vom 19.06.2006 zur GZ 8 ObA 46/06g hat sich der OGH mit der Parteifähigkeit einer zu löschenden Gesellschaft befasst:
OGH: Der Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit der Gesellschaft tritt nur dann ein, wenn beide Voraussetzungen (Vermögenslosigkeit; Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch) kumulativ verwirklicht sind, wobei die Voraussetzung der Vermögenslosigkeit einer bereits amtswegig gelöschten GmbH im Firmenbuch bis zum Beweis des Gegenteils vermutet wird.

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