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Zivilrecht

OGH: Zum Unterlassungsanspruch nach § 28 KSchG

Auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von AGB nach § 28 DSchG

14. 05. 2018
Gesetze:   § 28 KSchG
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Unterlassungsanspruch

 
GZ 9 Ob 63/17f, 18.12.2017
 
OGH: Der Unterlassungsanspruch des § 28 Abs 1 KSchG bezieht sich auf gesetz- oder sittenwidrige Vertragsbestimmungen und erfasst grundsätzlich die Kontrolle von Willenserklärungen. Auch eine durch ein Schreiben oder eine Mitteilung erklärte Änderung eines bestimmten Vertragspunkts unterliegt der Kontrolle von AGB nach § 28 KSchG.
 
 

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