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Verfahrensrecht

VwGH: Außerordentliche Revision – zum Erfordernis der gesonderten Darstellung von in § 28 Abs 3 VwGG geforderten Gründen

Fehlt dem Revisionsschriftsatz jede Gliederung, wird die Revision dem Erfordernis der gesonderten Darstellung von in § 28 Abs 3 VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird, nicht gerecht

13. 05. 2018
Gesetze:   § 28 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Außerordentliche Revision, gesonderte Darstellung der geforderten Gründe, keine Gliederung

 
GZ Ra 2018/18/0006, 06.03.2018
 
VwGH: Fehlt dem Revisionsschriftsatz jede Gliederung, wird die Revision dem Erfordernis der gesonderten Darstellung von in § 28 Abs 3 VwGG geforderten Gründen, aus denen entgegen dem Ausspruch des VwG die Revision für zulässig erachtet wird, nicht gerecht.
 
 

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