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Verfahrensrecht

VwGH: Berechtigte Revision – zur Erlassung der Ersatzentscheidung gem § 63 Abs 1 VwGG

Erfolgte die Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalles wesentlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustandes darin, dass das VwG jene Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführt und die Feststellungen trifft, die eine erschöpfende Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes ermöglichen

13. 05. 2018
Gesetze:   § 63 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Revision, Aufhebung der angefochtenen Entscheidung, Vollstreckung, Erlassung der Ersatzentscheidung

 
GZ Ra 2017/19/0425, 01.03.2018
 
VwGH: Bei der Erlassung der Ersatzentscheidung gem § 63 Abs 1 VwGG sind die Verwaltungsgerichte an die vom VwGH in seinem aufhebenden Erkenntnis geäußerte Rechtsanschauung gebunden; eine Ausnahme bildet der Fall einer wesentlichen Änderung der Sach- und Rechtslage. Erfolgte die Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung, weil es das VwG unterlassen hat, die für die Beurteilung des Rechtsfalles wesentlichen Tatsachenfeststellungen zu treffen, so besteht die Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustandes darin, dass das VwG jene Ergänzungen des Ermittlungsverfahrens durchführt und die Feststellungen trifft, die eine erschöpfende Beurteilung des maßgebenden Sachverhaltes ermöglichen.
 

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