In seinem Beschluss vom 13.06.2006 zur GZ 10 Ob 145/05dx hat sich der OGH mit der Zinsanpassungsklausel bei einem Unternehmerkredit befasst:
OGH: Während im Verbrauchergeschäft für die Zulässigkeit einer Zinsänderungsklausel § 6 Abs 1 Z 5 KSchG maßgeblich ist, entspricht es außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG der herrschenden Auffassung, dass einseitige Gestaltungsrechte nach § 1056 ABGB nur nach billigem Ermessen ausgeübt werden dürfen.