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Verkehrsrecht

VwGH: Verantwortlichkeit für Ladung bei (unentgeltlicher) Leihe des Kfz

Bei einer (unentgeltlichen) Leihe bleibt der Zulassungsbesitzer für die Ladung verantwortlich

06. 05. 2018
Gesetze:   § 101 KFG, § 103 KFG, § 103a KFG, § 971 ABGB, § 974 ABGB, § 5 VStG
Schlagworte: Kraftfahrrecht, (unentgeltliche) Leihe des Kfz, Beladung, Verantwortlichkeit, Zulassungsbesitzer

 
GZ Ra 2017/02/0273, 08.03.2018
 
VwGH: Festzuhalten ist, dass die vom Revisionswerber in der Zulässigkeitsbegründung in der Sache vertretene Auffassung, es sei § 103a Abs 1 Z 3 KFG anzuwenden, nach dem Vorbringen, wonach das Fahrzeug verliehen worden sei, unbegründet sein dürfte, zumal bei einer (unentgeltlichen) Leihe der Zulassungsbesitzer für die Ladung verantwortlich bleibt.
 
 

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