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Zivilrecht

OGH: Erhöhung des Hauptmietzinses iZm Erhaltungsarbeit gem § 18 MRG

Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse als solche gelten

30. 04. 2018
Gesetze:   § 18 MRG, § 3 MRG
Schlagworte: Mietrecht, Erhöhung des Hauptmietzinses, Erhaltungsarbeit

 
GZ 5 Ob 230/17k, 13.02.2018
 
OGH: Dass der Begriff der „Erhaltungsarbeit“ in § 18 Abs 1 MRG iSd § 3 Abs 2 MRG zu verstehen ist, ergibt sich nicht nur aus dem Gesetzeswortlaut, sondern auch aus der Rsp, wonach Erhaltungsarbeiten, die ohnehin im Katalog des § 3 Abs 2 MRG enthalten sind, jedenfalls auch im Verfahren zur Erhöhung der Hauptmietzinse als solche gelten.
 
 

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