Auch im Bereich der Fahrlässigkeitsdelinquenz kann ein fortgesetztes Delikt gegeben sein
GZ Ra 2016/06/0025, 25.01.2018
VwGH: Auch im Bereich der Fahrlässigkeitsdelinquenz kann ein fortgesetztes Delikt gegeben sein.
Bei der Prüfung, ob ein fortgesetztes Delikt vorliegen kann, ist auf die spezifische Funktion der vorliegenden Verwaltungsstrafbestimmung Bedacht zu nehmen.