Die neuerliche Verbindung von (analog § 27 StPO) getrennten Verfahren ist eine Ermessensentscheidung
GZ 12 Os 145/17s, 11.12.2017
OGH: Die neuerliche Verbindung von (analog § 27 StPO) getrennten Verfahren ist eine Ermessensentscheidung.