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Verfahrensrecht

VwGH: Auslegung einer gesetzlichen Norm iZm geplanten Novellierungen

Bei der Auslegung einer gesetzlichen Norm kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen ein späterer Gesetzgeber vom Norminhalt der seiner Meinung nach novellierungsbedürftigen Regelung allenfalls haben mag

16. 04. 2018
Gesetze:   § 6 ABGB
Schlagworte: Auslegung einer gesetzlichen Norm, geplante Novellierungen

 
GZ Ra 2017/05/0090, 23.01.2018
 
VwGH: Bei der Auslegung einer gesetzlichen Norm kommt es nicht darauf an, welche Vorstellungen ein späterer Gesetzgeber vom Norminhalt der seiner Meinung nach novellierungsbedürftigen Regelung allenfalls haben mag.
 
 

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