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Verfahrensrecht

OGH: Berücksichtigung von an (Grundbuchs-)Gericht gerichtete E-Mails?

Nach jüngerer LuRsp sind an das Gericht (Richter oder Diplomrechtspfleger) gerichtete E-Mails unzulässig, weshalb das Grundbuchsgericht nicht verpflichtet war, den Inhalt der E-Mails bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen

10. 04. 2018
Gesetze:
Schlagworte: E-Mails, keine Berücksichtigung durch Gericht

 
GZ 5 Ob 2/18g, 13.02.2018
 
Nach Meinung der Revisionsrekurswerber (Verkäufer und Wohnungsgebrauchsberechtigte) hätte der Grundbuchsrechtspfleger die in einer, an ihn, das Grundbuchsgericht und dessen Vorsteher gerichteten E-Mail geschilderten Vorgänge iZm dem Zustandekommen der Grundbuchsurkunden sowie der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung vor seiner Entscheidung berücksichtigen müssen.
 
OGH: Nach jüngerer LuRsp sind an das Gericht (Richter oder Diplomrechtspfleger) gerichtete E-Mails jedoch unzulässig, weshalb das Grundbuchsgericht nicht verpflichtet war, den Inhalt der E-Mails bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen.
 
 

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