Eine Verletzung des Doppelbestrafungsverbotes kommt nur bei einem Strafverfahren iSd Art 4 7.
GZ Ra 2017/10/0162, 31.01.2018
Der Revisionswerber bringt vor, die vorgenommene Kürzung des Mindestsicherungsanspruchs komme "im Wesentlichen einer Doppelbestrafung" gleich.
VwGH: Abgesehen davon, dass der damit offenbar behauptete Verstoß gegen Art 4 7. ZP-MRK nicht vom VwGH zu beurteilen wäre (vgl Art 133 Abs 5 iVm Art 144 Abs 1 B-VG), kommt eine Verletzung des Doppelbestrafungsverbotes schon deshalb nicht in Betracht, weil es sich bei dem mit dem angefochtenen Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren nicht um ein Strafverfahren iS dieser Bestimmung handelt.