Die Missachtung der Verhandlungspflicht führt im Anwendungsbereich des Art 6 EMRK und des Art 47 GRC zur Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, ohne dass die Relevanz dieses Verfahrensmangels geprüft werden müsste
GZ Ra 2017/19/0443, 31.01.2018
VwGH: Die Missachtung der Verhandlungspflicht führt nach der Rsp des VwGH im Anwendungsbereich des Art 6 EMRK und des - wie hier gegeben - Art 47 GRC zur Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften, ohne dass die Relevanz dieses Verfahrensmangels geprüft werden müsste.