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Sicherheitsrecht

VwGH: § 21 DSG 2000 – Revision iZm Ablehnung der Registrierung der gemeldeten Datenanwendung

§ 21 Abs 1 DSG 2000 räumt (bei Vorliegen eines der darin normierten Tatbestände) ein Recht auf Registrierung ein, weshalb die Revisionswerberin durch das - die Registrierung ihrer Meldung ablehnende - Erkenntnis in diesem Recht verletzt werden kann; dass die Eintragung in das Datenverarbeitungsregister - auch in dem Fall, in dem das VwG den die Registrierung ablehnenden Bescheid der Datenschutzbehörde für rechtswidrig erachten und beheben sollte - von der Datenschutzbehörde vorzunehmen wäre, vermag daran nichts zu ändern, weil das VwG auch diesfalls in der Sache über das Recht auf Registrierung absprechen würde

20. 03. 2018
Gesetze:   § 21 DSG 2000, § 20 DSG 2000, Art 133 B-VG, § 28 VwGG
Schlagworte: Datenschutzrecht, Meldepflicht und Registrierungsverfahren, Ablehnung, Revision

 
GZ Ro 2016/04/0051, 23.10.2017
 
Die Revisionswerberin macht als Revisionspunkt eine Verletzung in ihrem Recht auf Registrierung der gemeldeten Datenanwendung geltend. Die belBeh vertritt in ihrer Revisionsbeantwortung dazu die Auffassung, dass es sich bei der Registrierung um eine faktische Amtshandlung handle, die nur die Datenschutzbehörde selbst vornehmen könne. Da das VwG keine Registrierung vornehme, könne die Revisionswerberin durch das angefochtene Erkenntnis in diesem Recht nicht verletzt sein.
 
VwGH: Dem ist entgegenzuhalten, dass § 21 Abs 1 DSG 2000 (bei Vorliegen eines der darin normierten Tatbestände) ein Recht auf Registrierung einräumt, weshalb die Revisionswerberin durch das - die Registrierung ihrer Meldung ablehnende - Erkenntnis in diesem Recht verletzt werden kann. Dass die Eintragung in das Datenverarbeitungsregister - auch in dem Fall, in dem das VwG den die Registrierung ablehnenden Bescheid der Datenschutzbehörde für rechtswidrig erachten und beheben sollte - von der Datenschutzbehörde vorzunehmen wäre, vermag daran nichts zu ändern, weil das VwG auch diesfalls in der Sache über das Recht auf Registrierung absprechen würde.
 
 
 

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