Nach stRsp des VwGH kann nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruches, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im verwaltungsbehördlichen Verfahren als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG gesehen werden
GZ Ro 2015/07/0026, 16.11.2017
VwGH: Nach stRsp des VwGH kann nur die unmittelbare Teilnahme des gleichen Organwalters an der Erzeugung des den förmlichen Verwaltungsakt darstellenden Spruches, nicht aber bereits jede andere Tätigkeit im verwaltungsbehördlichen Verfahren als Mitwirkung an der "Erlassung" eines Bescheides iSd § 7 Abs 1 Z 4 AVG gesehen werden.
Welches Mitglied des LAS gegebenenfalls in welcher Weise "im Verfahren vor der Agrarbehörde I. Instanz" mitgewirkt habe, wird in der Zulässigkeitsbegründung der Revision nicht dargelegt. Ergänzend wird dazu angemerkt, dass der in der Revisionsbegründung als Nachweis der Mitwirkung des fachkundigen Mitgliedes des LAS Dipl-Ing P im Verfahren vor der AB genannte Aktenteil ("OZ 104") der AB eine E-Mail des Landesforstdienstes an die Gemeinde N vom Juli 2008 darstellt, die ua auch Dipl-Ing P zur Kenntnis gebracht wurde. Eine Mitwirkung an der Erlassung des Bescheides der AB iSd zitierten Rsp kann darin keinesfalls erkannt werden.