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Zivilrecht

OGH: Gerichtsstand iSd § 14 KSchG und zur Frage, ob § 14 KSchG auch auf Übergabeaufträge (§ 567 ZPO) anzuwenden ist

§ 14 KSchG findet auch im Rahmen des Verfahrens über einen Übergabsauftrag Anwendung, weil eine gerichtliche Aufkündigung gem § 571 Abs 2 ZPO in ihrer Funktion einer Klage gleichgestellt ist; der Übergabsauftrag erfüllt verfahrensrechtlich die gleiche Funktion wie die gerichtliche Kündigung

19. 03. 2018
Gesetze:   § 14 KSchG, § 567 ZPO, § 571 ZPO
Schlagworte: Konsumentenschutzrecht, Bestandrecht, Gerichtsstand, Übergabeauftrag

 
GZ 1 Ob 223/17a, 30.01.2018
 
OGH: Zutreffend wendet sich der Revisionsrekurswerber nicht mehr gegen die vom Rekursgericht durch mehrere Belegstellen gestützte Auffassung der Vorinstanzen, dass § 14 KSchG auch im Rahmen des Verfahrens über einen Übergabsauftrag Anwendung findet, weil eine gerichtliche Aufkündigung gem § 571 Abs 2 ZPO in ihrer Funktion einer Klage gleichgestellt sei; der Übergabsauftrag erfüllt verfahrensrechtlich die gleiche Funktion wie die gerichtliche Kündigung.
 
 

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