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Strafrecht

OGH: Delegierung iSd § 39 StPO

Beantragt nur einer der Mitangeklagten die Delegierung und sprechen sich die anderen dagegen aus, liegt kein wichtiger Grund iSd §39 StPO vor

27. 02. 2018
Gesetze:   § 39 StPO
Schlagworte: Delegierung, wichtiger Grund

 
GZ 12 Ns 90/17g, 12.12.2017
 
OGH: Im vorliegenden Strafverfahren wegen des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs 2a StGB hat lediglich der Sechstangeklagte eine Delegierung an das für seinen Wohnsitz zuständige BG beantragt. Alle übrigen elf Angeklagten sind zwar auch in Vorarlberg wohnhaft, sie haben sich jedoch ausdrücklich dagegen ausgesprochen. Ein wichtiger Grund für eine nur in Ausnahmefällen vorgesehene Delegierung liegt daher nicht vor.
 
 

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