§ 6 Abs 1 KBGG idF BGBl I 2009/116 ist dahin auszulegen, dass nicht nur das Wochengeld, sondern jede gleichartige Leistung erfasst wird; auch die Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 4 AngG (idF BGBl 1975/418) für weibliche Angestellte ohne Wochengeldanspruch während der ersten sechs Wochen nach der Entbindung ist als vergleichbare Leistung iSd § 6 Abs 1 KBGG aF anzusehen
GZ 10 ObS 129/17v, 14.11.2017
OGH: Die am Zweck der Regelung orientierte Auslegung des § 6 Abs 1 KBGG aF ergibt, dass auch die Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 4 AngG (aF) für weibliche Angestellte ohne Wochengeldanspruch während der ersten sechs Wochen nach der Entbindung als vergleichbare Leistung iSd § 6 Abs 1 KBGG aF anzusehen ist.