Home

Verfahrensrecht

VwGH: Aufschiebende Wirkung iZm Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe

Eine gesetzliche Regelung, wonach einem an den VwGH gerichteten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufschiebende Wirkung zuerkannt werden könnte, existiert nicht

11. 02. 2018
Gesetze:   § 61 VwGG, § 30 VwGG
Schlagworte: Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe, aufschiebende Wirkung

 
GZ Ra 2017/20/0321, 10.10.2017
 
VwGH: Die Antragsteller haben mit Schreiben vom 5. September 2017 einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Revision eingebracht und unter einem beantragt, diesem Antrag die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Eine Revision wurde jedoch noch nicht eingebracht, sodass infolge dessen das Recht, einen Antrag zu stellen, der Revision aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, nicht zusteht. Eine gesetzliche Regelung, wonach einem an den VwGH gerichteten Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe aufschiebende Wirkung zuerkannt werden könnte, existiert nicht.
 
Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung war daher wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at