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Zivilrecht

OGH: Wirkliche Übergabe iZm Schenkungsvertrag

Die Einräumung von Mitgewahrsam beim 1973 erfolgten Kauf des Hälftanteils von der (späteren) Geschenkgeberin kann nicht als wirkliche Übergabe aufgrund des Schenkungsvertrags aus 2009 angesehen werden

22. 01. 2018
Gesetze:   §§ 938 ff ABGB, § 943 ABGB, § 1 NotAktG
Schlagworte: Schenkungsvertrag, wirkliche Übergabe, Besitzauflassung

 
GZ 2 Ob 203/17t, 28.11.2017
 
OGH: Die Annahme, dass keine wirkliche Übergabe iSv § 943 ABGB und § 1 lit d NotAktG vorlag, ist durch die Rsp des OGH gedeckt.
 
Eine wirkliche Übergabe liegt vor, wenn der Geschenkgeber einen vom Schenkungsvertrag verschiedenen und als Übergabe erkennbaren Akt setzt, der nach außen (aber nicht notwendig gegenüber Dritten) in Erscheinung tritt und geeignet ist, seinem Willen Ausdruck zu verleihen, das Schenkungsobjekt aus seiner Gewahrsame in die des Beschenkten zu übertragen. Ein solches Verhalten hat die Geschenkgeberin nach den Feststellungen der Vorinstanzen, die wesentlich auf den diesbezüglichen Aussagen der Beklagten beruhen, entgegen der Beurkundung im Schenkungsvertrag nicht gesetzt.
 
Richtig ist, dass der Beklagten und ihrem Ehegatten eine der Liegenschaften bereits zur Hälfte gehört und dass insofern Mitbesitz (Mitgewahrsam) bestanden hatte. Für bewegliche Sachen nimmt die Rsp in solchen Fällen an, dass die wirkliche Übergabe auch durch Besitzauflassung (traditio brevi manu) erfolgen kann. Das wird zwar im Schrifttum bezweifelt, weil die formal vom Schenkungsversprechen getrennte, aber unter Umständen bloß konkludent erfolgende Besitzauflassung keine Warnfunktion habe). Für den vorliegenden Fall kann diese Frage aber offen bleiben, weil die Vorinstanzen keine vom Schenkungsvertrag getrennte Handlung der Geschenkgeberin feststellen konnten, die auch nur ansatzweise als Besitzauflassung gedeutet werden könnte. Die Einräumung von Mitgewahrsam beim 1973 erfolgten Kauf des Hälftanteils von der (späteren) Geschenkgeberin kann nicht als wirkliche Übergabe aufgrund des Schenkungsvertrags aus 2009 angesehen werden.
 
 

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