Auch eine Betriebsvorschrift, die sich nur an Betriebsangehörige richtet, kann ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB sein, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und dadurch eine Gefährdung von Personen vermieden wird; dasselbe gilt, wenn einer solchen Vorschrift ein genereller Verwaltungsakt, also eine Verordnung zugrunde liegt
GZ 3 Ob 91/17d, 25.10.2017
OGH: Nach der Rsp des OGH kann auch eine Betriebsvorschrift, die sich nur an Betriebsangehörige richtet, ein Schutzgesetz iSd § 1311 ABGB sein, wenn sie auf dem Bescheid einer Verwaltungsbehörde beruht und dadurch eine Gefährdung von Personen vermieden wird. Dasselbe gilt, wenn einer solchen Vorschrift ein genereller Verwaltungsakt, also eine Verordnung zugrunde liegt. Allerdings wurde die Erstellung einer solchen Betriebsvorschrift von keiner Seite behauptet, sodass sich eine weitere Prüfung in diese Richtung erübrigt.