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Zivilrecht

OGH: Gesetzliches Vorzugspfandrecht iSd § 27 WEG 2002

Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren, auch wenn der Antrag auf Bewilligung dieser Anmerkung – wie hier – im Zuge eines Rechtsstreits beim Prozessgericht gestellt wird; das gilt auch für die im § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung

02. 01. 2018
Gesetze:   § 27 WEG 2002, § 61 GBG
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Grundbuchsverfahren, Bewilligung einer Streitanmerkung, gesetzliches Vorzugspfandrecht, Klagsanmerkung

 
GZ 5 Ob 196/17k, 20.11.2017
 
OGH: Das Verfahren hinsichtlich der Bewilligung einer Streitanmerkung ist ein Grundbuchsverfahren, auch wenn der Antrag auf Bewilligung dieser Anmerkung – wie hier – im Zuge eines Rechtsstreits beim Prozessgericht gestellt wird. Das gilt auch für die im § 27 Abs 2 WEG 2002 vorgesehene Klagsanmerkung.
 
 

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