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Arbeitsrecht

VwGH: Verwendungszulage gem § 34 GehG

§ 34 GehG setzt nach seinem klaren Wortlaut eine aufrechte Betrauung mit einem einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnenden Arbeitsplatz voraus

01. 01. 2018
Gesetze:   § 34 GehG, § 13a GehG
Schlagworte: Gehaltsrecht, Verwendungszulage, Ersatz zu Unrecht empfangener Leistungen

 
GZ Ra 2017/12/0102, 25.10.2017
 
VwGH: § 34 GehG setzt nach seinem klaren Wortlaut eine aufrechte Betrauung mit einem einer höheren Verwendungsgruppe zuzuordnenden Arbeitsplatz voraus.
 
 

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