Tatsachenvorbringen, das die belBeh im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen
GZ Ra 2016/10/0110, 24.10.2017
VwGH: Tatsachenvorbringen, das die belBeh im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.