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Verfahrensrecht

VwGH: Tatsachenvorbringen der belangten Behörde im Revisionsverfahren

Tatsachenvorbringen, das die belBeh im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen

26. 12. 2017
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 41 VwGG, § 28 VwGG
Schlagworte: Revision, Neuerungsverbot, Tatsachenvorbringen, belangte Behörde

 
GZ Ra 2016/10/0110, 24.10.2017
 
VwGH: Tatsachenvorbringen, das die belBeh im Verfahren vor dem VwG nicht erstattet hat, kann sie im Revisionsverfahren auf Grund des Neuerungsverbotes nicht mehr vorbringen.
 

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