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Strafrecht

OGH: Anzeigepflicht iSd § 78 StPO, Amtsmissbrauch gem § 302 StGB und Dienstpflichten nach § 45 BDG

§ 78 Abs 1 StPO schränkt die Anzeigepflicht auf Straftaten, die den „gesetzmäßigen Wirkungsbereich“ einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle betreffen, also auf Wahrnehmungen im Rahmen ihrer hoheitlichen Befugnisse, ein

18. 12. 2017
Gesetze:   § 78 StPO, § 302 StGB, § 45 BDG
Schlagworte: Anzeigepflicht, Behörde, gesetzmäßiger Wirkungsbereich, Missbrauch der Amtsgewalt, Dienstpflichten

 
 
GZ 17 Os 12/17v, 25.09.2017
 
OGH: Soweit gesetzlich (vgl etwa § 45 Abs 3 BDG) weitergehende Meldepflichten ( bei Wahrnehmungen auch außerhalb der Hoheitsverwaltung), vorgesehen sind, ist deren Verletzung unter dem Aspekt von Strafbarkeit nach § 302 Abs 1 StGB ohne Bedeutung, weil diese (interne) Meldepflicht keinen Bezug zu einer der Behörde (oder öffentlichen Dienststelle) zukommenden Befugnis zu hoheitlichem Handeln (im Außenverhältnis) aufweist.
 
 

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