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Verfahrensrecht

VwGH: Außerordentliche Revision

Die vom VwGH vorzunehmende Kontrolle einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung stützt sich für außerordentliche und ordentliche Revisionen in gleicher Weise jeweils auf eine gesonderte Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision

03. 12. 2017
Gesetze:   § 28 VwGG, § 25a VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Außerordentliche Revision, Zulässigkeitsvoraussetzungen

 
GZ Ro 2015/05/0018, 26.09.2017
 
VwGH: Nach § 28 Abs 1 und 2 VwGG entspricht der Inhalt einer außerordentlichen Revision grundsätzlich dem Inhalt der ordentlichen Revision. Die vom VwGH vorzunehmende Kontrolle einer verwaltungsgerichtlichen Entscheidung stützt sich für außerordentliche und ordentliche Revisionen in gleicher Weise jeweils auf eine gesonderte Darlegung der Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision.
 

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