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Verfahrensrecht

VwGH: Verweis des VwG auf die Entscheidungsgründe des Bescheides der belBeh

Im Hinblick auf die Feststellung des der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalts wird der Anforderung, dass die maßgeblichen Erwägungen aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen müssen, entsprochen, wenn dieser in den wesentlichen Punkten in der Begründung der Entscheidung des VwG wiedergegeben wird; im Übrigen ist aber ein Verweis auf die Entscheidungsgründe des Bescheides der belBeh zulässig

19. 11. 2017
Gesetze:   § 17 VwGVG, § 28 VwGVG, § 29 VwGVG, § 58 AVG, § 60 AVG
Schlagworte: Verwaltungsgericht, Erkenntnis, Begründung, maßgebliche Erwägungen, Verweis auf Entscheidungsgründe des Bescheides der belangten Behörde

 
GZ Ra 2017/20/0059, 19.09.2017
 
VwGH: Im Hinblick auf die Feststellung des der Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhalts wird der Anforderung, dass die maßgeblichen Erwägungen aus der Begründung der Entscheidung hervorgehen müssen, entsprochen, wenn dieser in den wesentlichen Punkten in der Begründung der Entscheidung des VwG wiedergegeben wird. Im Übrigen ist aber ein Verweis auf die Entscheidungsgründe des Bescheides der belBeh zulässig.
 
 

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