Eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs kann durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat
GZ Ra 2017/19/0082, 08.08.2017
VwGH: Die Revisionswerber bringen zur Begründung der Zulässigkeit vor, die Stellungnahme des Sachverständigen vom 18. Oktober 2016 sei ihnen vor der Erlassung des Bescheides des BFA vom 16. November 2016 nicht zur Kenntnis gebracht worden, wodurch ihr Recht auf Parteiengehör verletzt worden sei. Mit diesem Vorbringen übersehen die Revisionswerber, dass nach der Rsp des VwGH eine im Verfahren vor der Verwaltungsbehörde erfolgte Verletzung des Parteiengehörs durch die mit Beschwerde an das VwG verbundene Möglichkeit einer Stellungnahme saniert werden kann, wenn der damit bekämpfte Bescheid die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens vollständig wiedergegeben hat.