Home

Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Abfertigung iSd § 23 AngG iZm Diensterfindungsvergütungen

Regelmäßige Diensterfindungsvergütungen, die ein nicht zur Erfindertätigkeit im Unternehmen des Dienstgebers angestellter und damit auch vorwiegend beschäftigter Dienstnehmer iSd § 7 Abs 3 lit b, c iVm § 8 Abs 1 PatG bezog, sind in die Bemessungsgrundlage der nach § 23 Abs 1 AngG gebührenden Abfertigung einzubeziehen

09. 10. 2017
Gesetze:   § 23 AngG, § 7 PatG, § 8 PatG
Schlagworte: Angestelltenrecht, Patentrecht, Abfertigung, Diensterfindungsvergütungen

 
GZ 9 ObA 44/17m, 25.07.2017
 
OGH: Auch regelmäßige Diensterfindungsvergütungen, die ein nicht zur Erfindertätigkeit im Unternehmen des Dienstgebers angestellter und damit auch vorwiegend beschäftigter Dienstnehmer iSd § 7 Abs 3 lit b, c iVm § 8 Abs 1 PatG bezog, sind in die Bemessungsgrundlage der nach § 23 Abs 1 AngG gebührenden Abfertigung einzubeziehen.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at