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Strafrecht

OGH: MedienG – Veröffentlichung einer Gegendarstellung

Die verspätete, also entgegen § 12 Abs 2 MedienG nicht innerhalb der Frist des § 13 Abs 1 MedienG vorgenommene redaktionelle Richtigstellung führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

09. 10. 2017
Gesetze:   § 12 MedienG, § 13 MedienG, § 18 MedienG
Schlagworte: Medienrecht, Veröffentlichung einer Gegendarstellung, Zeitpunkt und Form der Veröffentlichung

 
GZ 15 Os 49/17w, 19.07.2017
 
OGH: Die verspätete, also entgegen § 12 Abs 2 MedienG nicht innerhalb der Frist des § 13 Abs 1 MedienG vorgenommene redaktionelle Richtigstellung führt nicht zum Erlöschen des Anspruchs auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung.
 
§ 18 MedienG ist auf verspätet veröffentlichte redaktionelle Richtigstellungen und Ergänzungen nicht anwendbar.
 
 

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