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Verfahrensrecht

VwGH: Zulässigkeit der Revision und nicht ausreichende Begründung iSd § 25a Abs 1 VwGG

Selbst das Fehlen einer näheren Begründung des Ausspruches nach § 25a Abs 1 VwGG führt für sich betrachtet nicht dazu, dass die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG gegeben wären

08. 10. 2017
Gesetze:   Art 133 B-VG, § 25a VwGG
Schlagworte: Revision, Zulässigkeit, Verwaltungsgericht, Ausspruch, Begründung

 
GZ Ra 2017/01/0240, 24.08.2017
 
VwGH: Zum Vorbringen der Revision, diese sei zulässig, weil das BVwG die Nichtzulassung der ordentlichen Revision nicht ausreichend begründet habe, genügt es darauf hinzuweisen, dass selbst das Fehlen einer näheren Begründung des Ausspruches nach § 25a Abs 1 VwGG für sich betrachtet nicht dazu führt, dass die Voraussetzungen des Art 133 Abs 4 B-VG gegeben wären.
 
 

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