Der VwGH hat die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BVwG gem § 41 VwGG auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses zu prüfen
GZ Ra 2017/18/0005, 27.06.2017
VwGH: Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass der VwGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BVwG gem § 41 VwGG auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses zu prüfen hat. Dementsprechend entziehen sich Änderungen der Sach- und Rechtslage, die sich nach Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses im November 2016 ereignet haben, einer Prüfung im gegenständlichen Revisionsverfahren.