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Verfahrensrecht

VwGH: Änderungen der Sach- und Rechtslage nach Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses

Der VwGH hat die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BVwG gem § 41 VwGG auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses zu prüfen

08. 10. 2017
Gesetze:   § 41 VwGG, Art 133 B-VG
Schlagworte: Änderungen der Sach- und Rechtslage nach Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses, Revision

 
GZ Ra 2017/18/0005, 27.06.2017
 
VwGH: Im vorliegenden Fall ist zu beachten, dass der VwGH die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des BVwG gem § 41 VwGG auf der Grundlage der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses zu prüfen hat. Dementsprechend entziehen sich Änderungen der Sach- und Rechtslage, die sich nach Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses im November 2016 ereignet haben, einer Prüfung im gegenständlichen Revisionsverfahren.
 
 

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