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Arbeits- und Sozialrecht

OGH: Kollektivvertragliche Erweiterung des Kündigungsschutzes für ältere Arbeitnehmer

Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig

02. 10. 2017
Gesetze:   § 2 ArbVG
Schlagworte: Kollektivvertrag, ältere Arbeitnehmer, erweiterter Kündigungsschutz, Sozialplan, Zustimmung des Betriebsrats

 
GZ 9 ObA 153/16i, 24.05.2017
 
OGH: Eine Regelung in einem Kollektivvertrag, die die Kündigung älterer Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen vom Vorliegen eines Sozialplans abhängig macht, dem „der Betriebsrat zugestimmt hat“, stellt eine unzulässige Ausweitung der Mitbestimmungsrechte der Belegschaft dar und ist wegen Verstoßes gegen absolut zwingende Normen des ArbVG nichtig.
 
 

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