Home

Verfahrensrecht

OGH: Durchbrechung des Neuerungsverbots aus Gründen des Kindeswohls

Die ausnahmsweise Durchbrechung des Neuerungsverbots aus Gründen des Kindeswohls ist, nachdem hier bereits eine äußerst umfangreiche Beweisaufnahme und Begutachtung zur Frage des Kontaktrechts zum Vater stattgefunden hat (der Akt umfasst bereits zwölf Bände) nicht geboten

26. 09. 2017
Gesetze:   § 66 AußStrG, § 138 ABGB, §§ 186 f ABGB
Schlagworte: Außerstreitverfahren, Familienrecht, persönliche Kontakte, Neuerungsverbot, Kindeswohl

 
GZ 1 Ob 136/17g, 30.08.2017
 
OGH: Im Revisionsrekursverfahren gem § 66 Abs 2 AußStrG herrscht Neuerungsverbot. Dessen ausnahmsweise Durchbrechung aus Gründen des Kindeswohls ist, nachdem hier bereits eine äußerst umfangreiche Beweisaufnahme und Begutachtung zur Frage des Kontaktrechts zum Vater stattgefunden hat (der Akt umfasst bereits zwölf Bände) nicht geboten.
 
 

JusGuide GmbH
Dr. Otto Tschadekgasse 5
2486 Pottendorf
0660 / 46 42 934
office@jusguide.at