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Zivilrecht

OGH: Zur Antragslegitimation gem § 53 Abs 1 GBG einer durch die Gemeindereform mit Wirkung ab 1. 1. 2015 aufgrund der Gesamtrechtsnachfolge gem § 8 der stmk GemO entstandenen Gemeinde

Auch die durch eine Gemeindevereinigung nach § 8 Abs 1 stmk GemO entstandene neue Gemeinde ist als außerbücherliche Gesamtrechtsnachfolgerin der beteiligten Gemeinden zur Antragstellung nach § 53 Abs 1 GBG legitimiert

11. 09. 2017
Gesetze:   § 53 GBG, § 8 stmk GemO
Schlagworte: Grundbuchsrecht, Anmerkung der Rangordung, Antragslegitimation, Gemeindevereinigung, Gesamtrechtsnachfolge

 
GZ 5 Ob 16/17i, 27.06.2017
 
OGH: Die die Antragslegitimation verschiedener außerbücherlicher Eigentümer rechtfertigende Erwägung, dass deren Rechtsposition mit jener des verbücherten Eigentümers vergleichbar ist, gilt auch für die Gesamtrechtsnachfolge infolge Vereinigung von Gemeinden nach § 6 Abs 2, § 8 Abs 1 stmk GemO. Auch die durch eine Gemeindevereinigung nach § 8 Abs 1 stmk GemO entstandene neue Gemeinde ist daher als außerbücherliche Gesamtrechtsnachfolgerin der beteiligten Gemeinden zur Antragstellung nach § 53 Abs 1 GBG legitimiert.
 
 

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