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Zivilrecht

OGH: Zur Ausstellung einer Amtsbestätigung iSv § 14 Abs 1 Z 5 WEG 2002 ( im Fall des Erwerbs durch Vereinbarung iSv § 14 Abs 1 Z 2 WEG 2002), wenn der überlebende Eigentümerpartner den Einwand der Geschäftsunfähigkeit erhebt

Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 WEG 2002 setzt im Fall des Erwerbs durch Vereinbarung iSv § 14 Abs 1 Z 2 WEG 2002 in sinngemäßer Anwendung von § 182 Abs 3 AußStrG die Zustimmung des überlebenden Partners voraus; wird die Gültigkeit derselben – aus welchem Grund auch immer – bestritten, so ist darüber gegebenenfalls im streitigen Rechtsweg zu entscheiden

11. 09. 2017
Gesetze:   § 14 WEG 2002, § 182 AußStrG
Schlagworte: Wohnungseigentumsrecht, Erbrecht, Wohnungseigentum der Partner im Todesfall, Erwerb durch Vereinbarung, Amtsbestätigung, Geschäftsunfähigkeit

 
GZ 2 Ob 104/17h, 20.06.2017
 
OGH: Die Ausstellung einer Amtsbestätigung nach § 14 Abs 1 Z 5 WEG 2002 setzt im Fall des Erwerbs durch Vereinbarung iSv § 14 Abs 1 Z 2 WEG 2002 in sinngemäßer Anwendung von § 182 Abs 3 AußStrG die Zustimmung des überlebenden Partners voraus. Wird die Gültigkeit derselben – aus welchem Grund auch immer – bestritten, so ist darüber gegebenenfalls im streitigen Rechtsweg zu entscheiden.
 
 

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